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Die Annahme der Selbstbestimmungsinitiative würde der Schweiz massiv schaden.

1. November 2018 – CVP. Die Mitglieder der CVP des Kantons Schwyz haben am 30. Oktober 2018 über die Abstimmungsvorlagen vom 25. November 2018 entschieden. Die Hornkuh-Initiative sowie die Selbstbestimmungsinitiative wurden klar abgelehnt. Die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten hingegen wurde befürwortet. Über die Selbstbestimmungsinitiative haben Nationalrat Marcel Dettling (pro) und Nationalrat Alois Gmür (contra) unter der Leitung von Kantonsrat Matthias Kessler kontradiktorisch debattiert. Die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten wurde von Andreas Dummermuth, Leiter Ausgleichskasse Schwyz, vorgestellt, während die Hornkuh-Initiative von Kantonsrat Christan Schuler, Küssnacht, erläutert worden ist. Medienmitteilung vom 31. Oktober 2018

v.l.n.r.: NR Marcel Dettling, KR Matthias Kessler, NR Alois Gmür in der Diskussion zur Selbstbestimmungsinitiative


Nein zur Hornkuh-Initiative
Die genetisch hornlosen Rinder sind auf dem Vormarsch. Die Enthornung von Rindervieh kommt in der Praxis immer weniger vor. Mit der Initiative, wonach für gehörnte Tiere Beträge ausgerichtet werden sollen, wird dieser Trend kaum geändert. Rindvieh mit Hörnern erhöhen die Verletzungsgefahr für die anderen Tiere und für die Tierhalter. Insbesondere in Laufställen, welche generell tierwohlfreundlicher sind. «Jeder Tierhalter soll selber entscheiden können, ob er Tiere mit Hörnern oder ohne Hörner halten will. Dafür braucht es keine Förderbeiträge», sagt Christian Schuler, Kantonsrat und Landwirt aus Küssnacht. Die Mitgliederversammlung der CVP des Kantons Schwyz hat die Hornkuh-Initiative mit 53 Nein zu 5 Ja deutlich verworfen.
Nein zur Selbstbestimmungsinitiative
Das Völkerrecht ermöglicht der Schweiz, als gleichberechtigtes Mitglied der Staatengemeinschaft aufzutreten und ihre Beziehungen zu anderen Staaten rechtsverbindlich zu gestalten. Bei der Ausarbeitung von internationalen Verträgen sitzt die Schweiz mit am Tisch und unterzeichnet die Verträge nur, wenn ihre Interessen darin angemessen berücksichtigt werden. Das Völkerrecht ist somit alles andere als fremdbestimmt. Mit Annahme der «Selbstbestimmungsinitiative» wären sämtliche völkerrechtlichen Verträge, wie zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gefährdet. Die Schweiz würde isoliert.
Die EMRK ist eine der wichtigsten zivilen Errungenschaften Europas und leistet einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Menschenrechte sowie für Frieden, Sicherheit und Demokratie in Europa. Sie bietet auch den Schweizerinnen und Schweizern Schutz vor staatlicher Willkür. Bei Annahme der «Selbstbestimmungsinitiative» müsste die EMRK gekündigt werden. Es gäbe kein Rekursrecht mehr gegen staatliche Willkür.
Die Schweiz als international bestens vernetztes und wirtschaftlich erfolgreiches Land ist darauf angewiesen, dass Verträge, die in Treu und Glauben abgeschlossen wurden, eingehalten werden – auch von der Schweiz. Mit der Annahme der «Selbstbestimmungsinitiative» wird die Schweiz zur unglaubwürdigen Vertragspartnerin, da internationale Verträge nur solange gelten, wie sie verfassungskonform sind. Für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft sind internationale Verträge und Rechtssicherheit existentiell. Der völkerrechtliche Rahmen verschafft schweizerischen Unternehmen einen gesicherten Zugang zu ausländischen Märkten und macht die Schweiz attraktiv für ausländische Unternehmen, die sich in der Schweiz ansiedeln möchten.
„Die Annahme der Selbstbestimmungsinitiative würde der Schweiz massiv schaden“, sagt Nationalrat Alois Gmür. Wer, wie die Schweiz, derart auf die Exportwirtschaft angewiesen ist, kann es ich nicht leisten, sich zu isolieren. Die Mitgliederversammlung der CVP des Kantons Schwyz hat die Selbstbestimmungsinitiative mit 60 Nein zu 0 Ja einstimmig verworfen.
Ja zur gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten
Unsere Sozialversicherungen sind wichtig für das Wohl der Menschen in der Schweiz. Wer Anspruch auf Versicherungsleistungen hat, soll sie auch bekommen. Hingegen sollen Betrügereien mit verdeckten Beobachtungen aufgedeckt werden können. Dafür ist eine klare gesetzlicher Grundlage erforderlich, welche mit der vorgelegten Gesetzesänderung des ATSG geschaffen wird. Bild- und Tonaufnahme an frei zugänglichen Orten sind möglich, verboten aber ins Innere des Hauses. Richtmikrophone, Nachtsichtgeräte und Wanzen sind verboten. Ortungsgeräte wie GPS-Tacker dürfen nur mit richterlicher Bewilligung eingesetzt werden. Eine Beobachtung darf ohnehin nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Bezug von Versicherungsleistungen vorliegen und die Sache mit verhältnismässigem Aufwand nicht mit anderen Mitteln geklärt werden kann. Die vorgesehene gesetzliche Grundlage zur verdeckten Beobachtung von verdächtigen Fällen erweist sich somit als verhältnismässig. Die Mitgliederversammlung der CVP des Kantons Schwyz befürworten die Annahme der gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten mit 58 Ja zu 2 Nein klar.

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