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Die Delegierten sagen deutlich JA zur Rentenreform 2020

30. August 2017 – An der Mitgliederversammlung der CVP Kanton Schwyz in Galgenen sagen die Delegierten klar Ja zur Rentenreform 2020 und Nein zu den kantonalen Vorlagen. Medienmitteilung

CVP. Die Delegierten der CVP des Kantons Schwyz haben am 29. August 2017 über die Abstimmungsvorlagen vom 24. September 2017 entschieden. Die kantonalen Vorlagen wurden klar verworfen, während den eidgenössischen Vorlagen klar zugestimmt wurde.
Im Rahmen einer kontradiktorischen Auseinandersetzung zwischen Ständerat Alex Kuprecht, Schwyz, (contra) und Ständerat Koni Graber, Luzern, (pro) überzeugte letzterer die Delegierten von der Rentenreform 2020, welche mit 61 Ja und 2 Nein überdeutlich angenommen wurde. Dies unter vorgängiger Präsentation der Grundlagen und unter fachkundiger Moderation von Andreas Dummermuth.
Nationalrat Leo Müller, Luzern, orientierte über die neue Verfassungsbestimmung für Ernährungssicherheit, welche mit 59 Ja und 0 Nein gutgeheissen wurde. 
Kantonsrat Markus Vogler, Illgau, erläuterte die geplante Aufhebung des kantonalen Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung, welche mit 62 Nein und 0 Ja überwältigend bachab geschickt wurde.
Kantonsrat Dr. Simon Stäuble, Einsiedeln, präsentierte die geplante Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen, welche mit 59 Nein und 1 Ja klar abgelehnt wurde.
Rentenreform 2020: Es gibt immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Und diese werden ständig älter Die Renten der 1. und der 2. Säule sind in naher Zukunft nicht mehr gesichert. Ohne Reform würde die 1. Säule (AHV) ein immer höheres jährliches Defizit verzeichnen. Auch die 2. Säule wäre wegen des zu hohen Umwandlungssatzes finanziell nicht mehr stabil. Die aktuell berufstätige Generation bezahlt jährlich rund 1.3 Milliarden an die Rentnergeneration. Mit den beiden Bundesvorlagen zur Rentenreform 2020 bekommen wir keine eierlegende Wollmilchsau. Aber es ist eine pragmatische Lösung verschiedener Probleme. Eben ein Kompromiss. Einen weiteren Leerlauf bei der dringend notwendigen Revision der 1. und 2. Säule unserer Altersvorsorge können wir uns nicht leisten. Eine Illusion dürfte sein, dass nach einer Ablehnung der Vorlage(n) innert nützlicher Frist eine mehrheitsfähige neue Lösung möglich ist.
Ernährungssicherheit: Der neue Verfassungsartikel 104a setzt für die künftige (relative) Ernährungssicherheit und für die künftige Landwirtschaft die Grundnormen, was sinnvoll ist.
Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung: Zuerst erlauben sich die Kantonsratsfraktionen der SVP und der FDP, die NFA-Beiträge für die juristischen Personen mit jährlich mindestens 3 Mio. Franken mit den Steuern der natürlichen Personen zu subventionieren. Und dann wollen die gleichen Kreise bei den sozial schwächsten (Betagte, Invalide, Pflegebedürftige, Personen ohne Ausbildung) Eigenheimbesitzer mit Einkommen unter 50‘000 Franken die in der Vergangenheit zugesicherten Wohneigentumsförderungsbeiträge streichen, was von 2022 bis 2027 einen Spareffekt von insgesamt Fr. 130‘000.00 ausmachen würde. Das ist unfair und des Staates Schwyz unwürdig. Auf Zusicherungen des Kantons sollte man sich verlassen können.
Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen: Der Staatshaushalt soll um jährlich 1.8 Mio. Franken entlastet werden, während die gleichen Beiträge neu aus dem Lotteriefonds an die gleichen Einrichtungen bezahlt werden sollen. Die bisher vereinbarten Beiträge an Luzern und Zürich werden aufgrund der konkreten Teilnehmerzahlen der Schwyzer Bürger errechnet. Wir bezahlen somit für den effektiven Konsum. Die Kündigung der Vereinbarung ist bereits ein schlechtes Zeichen. Zudem sind die künftigen Zahlungen an die ausserkantonalen Kultureinrichtungen nicht gesichert. Alles liegt im freien Belieben des Regierungsrates. Niemand weiss, wie die Finanzierung nach 10 Jahren erfolgen soll. Gut möglich, dass die Kulturschaffenden im Kanton dann weniger als heute bekommen. Der Kanton Schwyz muss auch hier ein verlässlicher Partner bleiben. Das ist mit der Kündigung der Vereinbarung nicht gesichert.
Zur Medienmitteilung der CVP Kanton Schwyz

Podiumsdiskussion über die Altersreform 2020 mit SR Koni Graber, CVP Luzern, Moderator Andreas Dummermuth und SR Alex Kuprecht, SVP Schwyz


KR Markus Vogler zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung


Präsident Bruno Beeler


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