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Fakten zum Klimaschutzgesetz

5. Juni 2023

Fakten zum Klimaschutzgesetz

Kaum zu glauben, was man an Plakatwänden und in Leserbriefen über das Klimaschutzgesetz lesen muss. Ich durfte an der Erarbeitung dieses Gesetzes selbst mitwirken. Deshalb hier ein paar Fakten, was in diesem Gesetz steht – oder eben nicht steht. Die Gegner nennen das Klimaschutzgesetz Stromfressergesetz und wollen uns weiss machen, es verbiete faktisch Heizöl, Gas, Diesel und Benzin. Das ist falsch. Das Klimaschutzgesetz verbietet niemandem, mit Öl zu heizen oder ein Benzinauto zu fahren. Heute nicht und morgen nicht. Das Klimaschutzgesetz schafft Anreize und Rahmenbedingungen, damit Private und Unternehmen auf erneuerbare Energien umsteigen können, sofern es technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Der Bund hilft dabei mit: Einerseits mit aktiver Beratung, andererseits mit einem Fonds für neue Innovationen und einem Fonds für den Ersatz von elektrischen oder fossilen Heizungen. Das Klimaschutzgesetz macht uns zudem unabhängiger von fossilen Energien, welche die Schweiz aus dem Ausland importiert. Strom können wir selbst produzieren, Öl und Gas nicht. Wir haben mit dem Klimaschutzgesetz auch in Zukunft genug und zur richtigen Zeit Strom. Freie Meinungsäusserung ist ein wichtiges Gut. Begrüssenswert wäre es aber, wenn die Schlagworte und Meinungsäusserungen, vor allem von politischen Mandatsträgern, einen Bezug zur Realität hätten. Es ist Zeit, Verantwortung zu übernehmen und zu handeln. Ich stimme mit Überzeugung Ja – Sie dürfen ruhig mithalten!

Othmar Reichmuth, Illgau, Ständerat

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