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Finanzschwache Gemeinden gezielt entlasten  

1. April 2021

Finanzschwache Gemeinden gezielt entlasten
Die CVP des Kantons Schwyz begrüsst die geplante Totalrevision des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltungsbeiträgen für Kinder. Sie unterstützt die wesentlichen Revisionspunkte, verlangt aber, dass der Kanton zumindest in Erwägung zieht, einen Teil der Kosten für die Abwicklung der Bevorschussung zu übernehmen.
Aus Sicht der CVP ist die Notwendigkeit der Totalrevision unbestritten. Eine neue Bundesregelung verpflichtet die Kantone, eine oder mehrere Fachstellen für den Bereich der Inkassohilfe für Unterhaltsberechtigte zu bezeichnen. In der Vernehmlassung schlägt der Regierungsrat dafür zwei Varianten vor, einerseits sollen die Gemeinden und Bezirke eine oder zwei Fachstellen einrichten und betreiben, andererseits kann die Inkassohilfe an die Ausgleichskasse Schwyz übertragen werden. Die CVP des Kanton Schwyz ist klar der Meinung, dass die zweite Variante, nämlich die Übertragung der Aufgabe durch die Gemeinden und Bezirke an die Ausgleichskasse Schwyz, die bessere Lösung ist. Die Vorteile – Kosteneffizienz, Gewährleistung der einheitlichen Bearbeitung, vorhandene Sachkompetenz bei der Ausgleichskasse, einfacherer Aufbau des Angebots – gegenüber Variante 1 überwiegen deutlich.
Unterstützt wird die Absicht des Regierungsrats, den Anspruch der Alimentenbevorschussung zeitlich so auszudehnen, bis das anspruchsberechtigte Kind eine angemessene Ausbildung ordentlich abgeschlossen hat, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Damit kann verhindert werden, dass ein Kind wegen eines säumigen Unterhaltsschuldners gezwungen ist, Sozialhilfe zu beziehen.
Kostenübernahme durch Kanton prüfen
Im Gegensatz zum Regierungsrat plädiert die CVP dafür, dass der Kanton die Kosten für die Abwicklung der Bevorschussung (nicht die Bevorschussung an sich) ganz oder zumindest teilweise übernimmt. Heute kommen die Gemeinden und Bezirke dafür auf. Mit der Entlastung der Gemeinden und Bezirke können die Steuerunterschiede verkleinert und insbesondere die bevölkerungsstarken Gemeinden entlastet werden. Die CVP setzt sich (wie auch bei den Kosten für die Ergänzungsleistungen) bei den nicht beeinflussbaren Kostenbereichen konsequent für die Reduktion des indirekten Finanzausgleichs durch Kostenübernahme des Kantons ein, weil damit die Abhängigkeit der finanzschwachen Gemeinden von den finanzstarken gesenkt werden kann.Weitere Auskunft erteilt:
Kantonsrat Bruno Beeler, [email protected]; Tel. 079 314 77 44

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