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Freiwilliger Wechsel in die normale Besteuerung von privilegiert besteuerten Gesellschaften – Verlustgeschäft für den Kanton Schwyz?

28. Mai 2017 – Nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III empfehlen einige Steuer- und Unternehmensberater den privilegiert besteuerten Unternehmen einen freiwilligen Wechsel zur ordentlichen Besteuerung. Ein solcher Wechsel hätte erhebliche Auswirkungen auf die Steuererträge und NFA-Zahlungen. Vier Kantonsräte der CVP reichen dazu am 26. Mai 2017 eine Interpellation ein.

Die Unternehmenssteuerreform III ist bekanntlich gescheitert. U.a. hätte diese Reform die Aufhebung der kantonal privilegierten Besteuerung von Holdinggesellschaften, Domizil- und Gemischten Gesellschaften mit sich gebracht.
Nun empfehlen einige Steuer- und Unternehmensberater den privilegiert besteuerten Unternehmen, dass diese freiwillig zur ordentlichen Besteuerung wechseln – auch im Kanton Schwyz. Grund ist der bevorstehende grenzüberschreitende Austausch von Informationen (spontaner Informationsaustausch).
Ein solcher Wechsel hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf unsere Steuererträge, sondern auch auf die NFA-Zahlungen.  Die Vermutung liegt nahe, dass ein freiwilliger Wechsel für den Kanton Schwyz ein doppeltes Negativgeschäft wird. Denn heute wird der Gewinn der Statusgesellschaften im NFA mit einem speziellen Faktor Beta gewichtet – d.h. ein Franken Gewinn fliesst nicht zu 100% in die Berechnung des NFA ein. Bei einem Wechsel zur ordentlichen Besteuerung fällt dieser Beta Faktor weg. Hinzu kommt, dass bei einem Wechsel zur ordentlichen Besteuerung die Stillen Reserven in einer Steuerbilanz offengelegt werden können und steuerlich von einem höheren Abschreibungssubstrat profitiert wird. Damit wird der Effekt der höheren Steuererträge durch den Wechsel reduziert.
Fazit: die NFA-Last steigt substantiell, die Steuermehrerträge sind in den ersten Jahren klein (und ebenfalls ein Negativgeschäft, weil ja juristische Personen z.Z. für den Kanton nicht NFA-kostendeckend besteuert werden und der Kanton die NFA-Zahllast alleine trägt.).
Die Kantonsräte Irène May, Carla Wernli, Paul Schnüriger und Markus Hauenstein wollen in ihrer eingereichten Interpellation vom Regierungsrat wissen, wieviele der Statusgesellschaften beim Kanton bereits für einen Wechsel in die ordentliche Besteuerung nachgefragt haben und wie hoch er das Riskio einschätzt für eine zunehmend ungünstige Auswirkung auf die NFA-Zahllast.
Zum Wortlaut der Interpellation

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