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Höhere Steuerabzüge ja, aber gezielt und nicht mit der Giesskanne

16. September 2019 – CVP. Die CVP-Fraktion hat die Geschäfte der Session vom 18. September 2019 beraten. Angesichts der hohen Staatshaushaltsüberschüsse sind neben einer generellen Steuersenkung auf das Jahr 2020 auch gezielte Steuersenkungen mit höheren, degressiv gestalteten, höheren Sozialabzügen gerechtfertigt. Gleich hohe Sozialabzüge für alle Einkommenskategorien sind aber unnötig und kosten letztlich zu viel. Die CVP lehnt hier das Giesskannenprinzip ab. Die vom Regierungsrat in die Wege geleitete generelle Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke führt in der CVP-Fraktion zu Unmut. Die Eigentümer von landwirtschaftlichen Grundstücken werden hier ohne Not schlecht behandelt. Zudem treibt diese generelle Neuschätzung den NFA-Beitrag in die Höhe.

Dringlicherklärung: Die Motion 15/19 (Generelle Neuschätzung landwirtschaftlicher Grundstücke neu in die Kompetenz des Kantonsrates) soll am 18. September 2019 dringlich erklärt werden. Die CVP-Fraktion ist der klaren Ansicht, dass die entsprechende Diskussion raschmöglichst zu führen ist. Denn die vom Regierungsrat bereits in die Wege geleitete generelle Neuschätzung generiert immer mehr Kosten. Ob der Kantonsrat neu dafür zuständig werden soll, muss sofort geklärt werden. Dies, um allenfalls weitere, unnötige Kosten zu vermeiden.

Kostendeckung ambulante Pflege für Unfälle: Die nationalen Spitexverbände haben mit der Militär-, Unfall- und Invalidenversicherungen neue Tarife für die Finanzierung der ambulanten Pflege ausgehandelt, die offensichtlich für die Spitexorganisationen nicht kostendeckend sind. Der Regierungsrat will keine gesetzliche Grundlage liefern, damit in allen Gemeinden des Kantons eine einheitliche Lösung für die betroffenen Patienten vorliegt. Seit dem 1. Januar 2019 übernehmen die Spitexvereine das Defizit oder lehnen die Betreuung dieser Patientengruppe ab. Die Regierung wartet nun ab und hofft, dass bis 2021 Neuverhandlungen einen höheren Tarif ergeben werden. Warum müssen unsere Spitexvereine die Kosten übernehmen, welche die Versicherer zahlen müssten? «Die Spitexvereine und die betroffenen Patienten können nicht so lange warten. Sie brauchen jetzt dringend eine Klärung» sagt Kantonsrätin Pia Isler. Aus diesem Grund ist die CVP Fraktion für eine Erheblicherklärung dieser Motion.

Busbahnhof Pfäffikon: Der Busbahnhof Pfäffikon ist ein wichtiger und intensiv genutzter Knoten des öffentlichen Verkehrs in Ausserschwyz. Es fehlt ein Wetterschutz und ein hindernisfreier Zugang. Die Fahrbahn ist einem desolaten Zustand. Mit der Belagssanierung und Überdachung werden diese Mängel behoben. Auch eine Nachrüstung des Dachs mit einer Photovoltaikanlage ist vorbereitet. Die CVP unterstützt einstimmig das Vorhaben der Gemeinde Freienbach und beantragt Zustimmung zum Kostenbeitrag des Kantons. 

Verhältnis von Gewässerraum und Gewässerabstand: Für Bauten und Anlagen bestehen gegenüber einem Gewässer mehrere und unterschiedlich grosse Abstandsvorschriften, welche kummulativ anwendbar sind. Die Motion «Verhältnis von Gewässerraum und Gewässerabstand» von Roger Brändli verlangt eine Vereinfachung. Für jedes Gewässer soll nur noch ein Abstand anwendbar sein. «Unbefriedigend ist, dass der Regierungsrat das Anliegen zwar unterstützt, sich für die Umsetzung aber 2 Jahre Zeit lassen will», sagt Kantonsrat Roger Brändli. In den Gemeinden stehen etliche Bauprojekte an, welche betroffen sind. Es ist nicht vertretbar, dieses offensichtlich berechtige Anliegen auf die lange Bank zu schieben.

Höhere Sozialabzüge bei der Einkommensteuer: Die CVP unterstützt die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen im Kanton Schwyz. «Diese Entlastungen müssen jedoch gezielt eingesetzt, und nicht mit der Giesskanne über alle verteilt werden», sagt Kantonsrat Paul Schnüriger. Das kann günstiger und wirksamer mit dem von der CVP vorgeschlagenen degressiven Sozialabzug erreicht werden. Die CVP lehnt die Motion deshalb ab, wird aber die Erheblicherklärung als Postulat unterstützen, weil damit bzw. mit degressiven Abzugslösungen die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen mit höheren Sozialabzügen gezielt und kostengünstig erreicht werden kann.

Mehr Wettbewerb im öffentlichen Verkehr: Das Postulat zu «Mehr Wettbewerb im öffentlichen Verkehr» wird von der CVP Fraktion nicht erheblich erklärt. Die veröffentlichten Zahlen des Bundes vom Mai 2019 zeigen, dass der Kanton Schwyz bei den Sparten Zug und Bus zur nationalen Spitze gehört, ja bei der Qualität der Busleistungen sogar auf Rang 1 aller Kantone ist. Die Leistungen werden mit überdurchschnittlicher Qualität zu marküblichen Kosten erbracht. «Es ist grundsätzlich zu begrüssen, Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr kritisch zu hinterfragen», sagt Kantonsrat Sandro Patierno. Doch bei laufenden Verträgen bzw. Konzessionen bis 2027/2028 macht eine sofortige Ausschreibung keinen Sinn. Die Ausschreibungsstrategie soll auf das Jahr 2024 hin überprüft werden.

Grenzabstandspflicht zwischen Bau- und Landwirtschaftszone: Bauten haben gegenüber der Landwirtschaftszone zwingend einen Abstand einzuhalten. Das hat das Bundesgericht vor kurzem in einem Fall in Wollerau entschieden. Der Regierungsrat möchte, dass die Verwaltung den Abstand im Einzelfall selber bestimmen kann. Roger Brändli fordert hingegen mit seinem Postulat, dass der Gesetzgeber den Abstand regelt. Damit kann die Rechts- und Planungssicherheit sowie die Gleichbehandlung der Grundeigentümer am besten sichergestellt werden, ohne dass es aufwändiger Abklärungsverfahren im Einzelfall bedarf.

Generelle Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke: Der Regierungsrat hat ohne Not die generelle Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke angeordnet. Die Wertzunahme von mehr als 20 % auf dem landwirtschaftlichen Teil wäre massgebend gewesen. Der nichtlandwirtschaftliche Teil hätte hier nicht berücksichtigt werden müssen. Andere Kantone machen auch keine generelle Neuschätzung. «Der generelle Mietwertabzug von 20 % auf den nichtlandwirtschftlichen Teilen wegen den verschiedenen Nachteilen (Immissionen, etc.) wäre nach wie vor angebracht», sagt Kantonsrat Bruno Beeler. Dass solches nach jahrelanger, nicht bemängelter Praxis die Rechtsgleichheit verletzen soll, ist abwegig, werden gerade im Schätzungswesen üblicherweise Durchschnittswerte angewendet, insbesondere bei den Bodenpreisen. Dass Steuerzahler, welche dringend auf eine aktuelle Steuerveranlagung angewiesen sind (z.B. für Prämienverbilligung oder Stipendien), im schlimmsten Fall bis 2022 bis zu einer Veranlagung seit 2017 warten müssen, weil die generelle Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke erst dann fertig sein soll, ist eine Zumutung und des Kantons Schwyz unwürdig.

Zum Download des Fraktionsberichtes zur September-Session des Kantonsrates

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