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Innerkantonaler Finanzausgleich – alles klar nach „Höfner Angebot“?

18. April 2017 – Medienmitteilung der CVP des Kantons Schwyz vom 18. April 2017 zur Kleinen Anfrage zum Innerkantonalen Finanzausgleich

Bestimmen seit neuestem die Gebergemeinden die Abschöpfungsquote im innerkantonalen Finanzausgleich und die Steuerfusspolitik der Nehmergemeinden? Das „Angebot“ der Höfner Gemeinden und des Bezirks Höfe, die bisherige Abschöpfung von 46 Mio. Fr. weiterhin zu leisten, hat bei drei CVP-Kantonsräten Fragen ausgelöst, die sie vom Regierungsrat beantwortet haben möchten.
Vor Ostern haben der Bezirk Höfe und die Gemeinden Freienbach, Feusisberg und Wollerau bekannt gegeben, dass sie bereit sind, einen im Rahmen des kantonalen „Sanierungsprogramms“ geleisteten Mehrbeitrag von 11 Mio. Franken weiterhin in den innerkantonalen Finanzausgleich zu leisten. Was für einige ein „verfrühtes Ostergeschenk“ sein mag, hat bei den CVP-Kantonsräten Paul Schnüriger, Bruno Beeler und Peter Meyer, die Mitglied der Staatswirtschaftskommission sind, Fragen ausgelöst. Kantonsrat Paul Schnüriger zeigt sich überrascht, „dass mittlerweile offenbar die Gebergemeinden bestimmen, was in den innerkantonalen Finanzausgleich zu leisten ist.“ Aus der Medieninformation der Höfner Geber wurde jedenfalls nicht klar, ob die Abschöpfung von 46 Mio. Franken die Vorgabe der Gebergemeinden, ein Verhandlungsergebnis zwischen Kanton und Höfner Gemeinden oder eine Vorgabe des Regierungsrates ist.
Steuerfusssenkung als Bedingung?
Mit Erstaunen nahmen die Kantonsräte zudem die mit dem „Höfner Angebot“ in Verbindung gebrachte Forderung zur Kenntnis, dass die Nehmergemeinden aufgrund der Mehreinzahlungen in den horizontalen Finanzausgleich ihre Steuerfüsse senken sollten. „Die Forderung nach einer Senkung der Steuerfüsse auf Gemeindeebene wurde bereits vor dem „Höfner Angebot“ geäussert, so auch von Finanzdirektor Kaspar Michel“, so Kantonsrat Bruno Beeler. „Es ist ein Novum, dass einzelne Gemeinden den anderen Vorgaben in Bezug auf die Steuerfüsse machen. Dass das Vorhandensein von Eigenkapital nicht in jedem Fall auch Spielraum für Steuersenkungen gibt, haben verschiedene Gemeinden im inneren Kantonsteil bereits kommuniziert“, betont Bruno Beeler.
Zur Beseitigung von Unklarheiten haben die drei Kantonsräte eine Kleine Anfrage eingereicht. In dieser wollen sie unter anderem wissen, wie hoch die maximale Abschöpfungssumme für 2018 liegt und ob der Regierungsrat eine Abschöpfungssumme definiert hat. Auch wünschen sie Auskunft, wie dauerhaft das „Angebot“ der Höfner Geber ist – und welche Auswirkungen es auf weitere Geber wie den Bezirk Küssnacht oder die Gemeinden Lachen und Altendorf hat. Ebenso wollen sie vom Regierungsrat wissen, wie dieser sich zur Forderung der Höfner Gemeinden nach einer Steuersenkung in den Nehmergemeinden stellt.
Zum Download der Kleinen Anfrage
Zum Download der Medienmitteilung

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