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Ja zum gerechten und transparenten Majorzwahlverfahren

27. Januar 2023

Ja zum gerechten und transparenten Majorzwahlverfahren

Mitte Schwyz. Die Mitte Schwyz hat anlässlich der Mitgliederversammlung vom 25. Januar 2023 die Abstimmungsparole zur kantonalen Vorlage vom 12. März 2023 beschlossen. Der Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022 wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.

Ja zur Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022

Mit der Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes werden künftig beim Majorzwahlverfahren (Gemeinderat, Bezirksrat, Regierungsrat, Ständerat) die undurchsichtigen „Parteipäckli“ verhindert. Es sollen nur noch einfache, transparente und gerechte Kopfwahlen möglich sein. Dabei wird es noch eine einzige offizielle Liste mit dem Namen aller gemeldeten Kandidaten geben. Für die Wahl muss die entsprechende Person auf der offiziellen Liste angekreuzt werden. Die Reihenfolge der Namen der Kandidierenden wird ausgelost, wobei die bisherigen zuerst aufgeführt werden. Damit werden künftig keine „Listenpäckli“, d.h. keine gemeinsamen Listen von mehreren Parteien und keine gegenseitig gedeckten Listen mit den Personen anderer Parteien mehr möglich sein. So kann verhindert werden, dass bei künftigen Majorzwahlen gewisse Parteien mit gemeinsamen oder gegenseitig gedeckten Listen die Wahlen faktisch dominieren können. Die Majorzwahlen sollen effektiv Kopfwahlen und nicht Parteiwahlen sein. Die Mitglieder der Mitte Schwyz haben die Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022 (gerechte und transparente Majorzwahlen) ohne Gegenstimme angenommen.

Weitere Informationen:

Dr. iur. Bruno Beeler, Präsident Mitte Schwyz, Kantonsrat, Goldau, 041 811 88 66, 079 314 77 44, [email protected]

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