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Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

26. Oktober 2021 – Mitte Schwyz. Die Mitte Schwyz hat per ZOOM, d.h. auf digitalem Weg, mit den kantonalen Delegierten die Meinungsbildung zur Abstimmung vom 28. November 2021 durchgeführt. Dabei wurden die Pflegeinitiative und die Justizinitiative abgelehnt, während der Änderung des Covid-19-Gesetrzes zugestimmt wurde.

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes
Mitte Schwyz. Die Mitte Schwyz hat per ZOOM, d.h. auf digitalem Weg, mit den kantonalen Delegierten die Meinungsbildung zur Abstimmung vom 28. November 2021 durchgeführt. Dabei wurden die Pflegeinitiative und die Justizinitiative abgelehnt, während der Änderung des Covid-19-Gesetrzes zugestimmt wurde.
Nein zu umfassenden Bundesvorschriften im Pflegebereich
Nationalrätin Ruth Humbel, AG, überzeugte (contra) im Rahmen einer kontradiktorischen Auseinandersetzung mit Peter Marbet, Mitglied des Initiativkomitees, (pro) die Delegierten von den Vorteilen des indirekten Gegenvorschlages. Mit der Pflegeinitiative soll eine Ausbildungsoffensive für den Pflegebereich gestartet, der Berufsausstieg mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und mit der Verbesserung der Entlöhnung verhindert, die Pflegequalität mit genügend Pflegekräften gesichert und die eigenständige Leistungsabrechnung der Pflegedienstleister ohne ärztliche Verordnung ermöglicht werden. Der indirekte Gegenvorschlag, welcher bereits im Detail ausformuliert ist, und bei Ablehnung der Pflegeinitiative sofort in Kraft tritt, beinhaltet lediglich die Ausbildungsoffensive und die eigenständige Leistungsabrechnung der Pflegedienstleister. Die beiden anderen Anliegen der Pflegebranche, nämlich die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der Pflegequalität müssten die Kantone bzw. die Sozialpartner direkt regeln. Die Pflege ist ein wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung. Da die Kantone für die medizinische Grundversorgung und damit für die Pflege zuständig sind, könnte der Bund im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Verbesserung der Pflegequalität in Tat und Wahrheit nur einen Rahmen vorgeben. Die konkreten Vorschriften müssten dann trotzdem die Kantone bzw. die Sozialpartner erlassen. Sie sollten denn auch die örtlichen Verhältnisse besser kennen als der Bund. Der Spitex-Verband Schweiz ist gegen die Pflegeinitiative und zieht den Gegenvorschlag vor, weil dieser sofort umgesetzt werden kann. Dies im Gegensatz zur Initiative, für welche zuerst die gesetzlichen Grundlagen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geschaffen werden müssten. Die Pflegeinitiative ist somit abzulehnen, damit die Massnahmen des indirekten Gegenvorschlages sofort greifen können. Die Delegierten der Mitte Schwyz haben die Pflegeinitiative mit 14 Ja zu 36 Nein bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Nein zur Justizinitiative
Mit der Justizinitiative sollen die Bundesrichter/Innen neu von einer vom Bundesrat zu wählenden Fachkommission vorgeprüft und dann mit dem Los bestimmt werden. Sie wären dann bis 5 Jahre über die AHV-Altersgrenze hinaus gewählt und müssten ab der Wahl bis zum Rücktrittsalter nicht mehr im Rahmen einer Wiederwahl bestätigt werden. Mit diesem Vorgehen soll der bisherige Parteienproporz für die Bundesrichter/Innen und die Wahl durch die Bundesversammlung bzw. die Bestätigung alle 6 Jahre umgangen werden. Die demokratische Wahl einer politisch ausgewogenen Zusammensetzung des Bundesgerichts würde dadurch ausgeschlossen. Weitere, wichtige Kriterien der Zusammensetzung wie Geschlecht, Alter, Sprachregion könnten nicht hinreichend sichergestellt werden, weil das Los keine Rücksicht darauf nimmt. Allein das Losglück würde den Ausschlag geben. Die demokratische Legitimation des Bundesgerichts durch die Wahl des Parlaments ginge verloren. Das Bundesgericht urteilt bereits heute unabhängig, auch wenn die Mitglieder formell einer Partei angehören. Bisher wurde noch kein Bundesrichter wegen eines Urteils abgewählt. Es gibt deshalb keine Veranlassung, das bisher bewährte System der Bundesrichterwahlen mit einem schweizweit unbekannten Losverfahren zu ersetzen. Die Delegierten der Mitte Schwyz haben die Justizinitiative mit 5 Ja zu 42 Nein bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes
Von der Änderung des Covid-19-Gesetzes sind u.a. Regelungen betroffen für die Ausweitung Härtefallhilfe, die Ausweitung des Erwerbsersatzes für Selbständigerwerbende, für die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, für zusätzliche Taggelder für Arbeitslose, für Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, für die Ausweitung der Finanzhilfe für Kultur und Kulturschaffende, der Ausgleich von Werbeverlusten der privaten Radio- und Fernsehstationen, aber auch die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat, die Befreiung der geimpften und genesenen Personen von Quarantäne, Grundlage für die eigene Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln. Das Covid-Zertifikat bzw. die entsprechende Pflicht für Veranstaltungen und Restaurationsbetriebe ist der Hauptgrund für das Referendum. Mit der Ablehnung der Änderung des Covid-19-Gesetzes würden die oben erwähnten Regelungen gemäss Art. 165 der Bundesverfassung per 19. März 2022 entfallen, d.h. auch die Grundlage für das Covid-Zertifikat. Bis zum 19. März 2022 würde somit alles bei der bisherigen Regelung bleiben. Wenn die Fallzahlen in den Spitälern und insbesondere in den Intensivstationen ansteigen sollten, müssten nach einer Aufhebung des Zertifikats wieder die Massnahmen vor der Impfmöglichkeit ergriffen werden, d.h. z.B. eine umfassende Maskentragpflicht für alle, die Schliessung gewisser Einrichtungen oder das Verbot von Veranstaltungen. Zudem wäre der Reiseverkehr ins Ausland mangels Zertifikat erschwert. Die Zertifikatsregelungen erschweren zwar das gesellschaftliche Leben der Impfgegner. Allerdings gibt es keine besseren Lösungen, um die Ausbreitung des Covid-19-Virus und die damit verbundenen Einschränkungen zu reduzieren. Wir haben nichts Besseres. Die umliegenden Staaten gehen bei der Zertifikatspflicht viel weiter als die Schweiz. Wir haben eine moderate Lösung. Die Delegierten der Mitte Schwyz haben der Änderung des Covid-19-Gesetzes mit 45 Ja zu 8 Nein bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Weitere Informationen:
Dr. iur. Bruno Beeler, Präsident Mitte Schwyz, Kantonsrat, Goldau, 041 811 88 66, 079 314 77 44, [email protected]

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