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Keine Zweiklassengesellschaft bei zusätzlichen Abschreibungen

12. Juli 2017 – CVP. Das revidierte Finanzhaushaltsgesetz bringt einige Änderungen für Gemeinden und Bezirke mit sich. Das Gesetz soll die Grundlage für eine wirtschaftliche und wirkungsvolle Steuerung der Finanzen auf Stufe Bezirke und Gemeinden schaffen. Die CVP unterstützt die grundsätzliche Stossrichtung der Regierung, dank neuer Rechnungslegungsvorschriften (HRM 2) die Transparenz für den Bürger zu erhöhen in Sachen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Nicht verstehen kann die CVP jedoch die Ungleichbehandlung von Geber- und Nehmergemeinden, wenn es um die Behandlung von zusätzlichen Abschreibungen geht. Medienmitteilung vom 12. Juli 2017 zur Einreichung der Vernehmlassungsantwort über die Revision des Finanzhaushaltsgesetz für Bezirke und Gemeinden

Lineare Abschreibung wird begrüsst
Die CVP begrüsst den Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung des Verwaltungsvermögens. Denn die lineare Abschreibungsmethodik widerspiegelt die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse besser. Vor allem für Gemeinden mit grossen Investitionen ist es wichtig, dass die Last der Abschreibung auf eine sinnvoll ausgestaltete Nutzungsdauer verteilt wird. Die CVP fordert in diesem Zusammenhang den Regierungsrat auf, die in der Vollzugsverordnung zu regelnde Nutzungsdauer vorsichtig festzulegen und diese vor deren Erlass den Gemeinden und Bezirken zur Vernehmlassung vorzulegen. Falls sich die lineare Abschreibung nicht durchsetzen sollte und somit die degressive Methode beibehalten würde, dann müssten für Grossprojekte spezielle Regelungen gefunden werden, welche zu einer Glättung der Abschreibungshöhe in den ersten Jahren führen.
Keine Zweiklassengesellschaft bei zusätzlichen Abschreibungen
Gemäss Vorschlag der Regierung sollen in Zukunft Gemeinden, die aus dem direkten oder horizontalen Finanzausgleich Geld erhalten, keine zusätzlichen Abschreibungen tätigen dürfen. Dies wäre ein Eingriff in die Gemeindeautonomie, welchen die CVP vehement ablehnt. Zudem würde dadurch bei den Gemeinden und Bezirken eine Zweiklassengesellschaft geschaffen, was wie ein Spaltpilz wirken würde, was unter allen Umständen zu vermeiden ist. Da die Umstellung auf HRM 2 unter anderem auch der besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse unter den Gemeinden und Bezirken dienen soll, ist auf zusätzliche Abschreibungen zu verzichten. Wenn dieser Verzicht keine Mehrheit finden sollte, dann müssten zusätzliche Abschreibungen ungeachtet ihrer Finanzkraft für alle Gemeinden und Bezirke möglich sein, nach dem Motto: alle oder keiner! Die Bedingungen für zusätzliche Abschreibungen wären direkt im Gesetz zu regeln und nicht erst durch den Regierungsrat in der Vollzugsverordnung. Dabei verlangt die CVP, dass zusätzliche Abschreibungen nur zulässig sein sollen, wenn sie auch im Voranschlag enthalten waren.
Kontrollfunktion des Bürgers aufrechterhalten
Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass in Zukunft Gemeinden und Bezirke nicht mehr an die budgetierten Aufwände der Detailkonti gebunden sind, sondern nur jene der Stufe Hauptkonti. So können Abweichungen innerhalb einer Hauptkontogruppe «kompensiert» werden und es werden weniger Nachkredite erwartet. Aus Sicht der CVP geht hier ein Teil der Kontrollfunktion des interessierten Bürgers verloren, was nicht unterstützt werden kann. Die CVP schlägt hier jedoch vor, eine sinnvolle Schwelle für Nachkredite in Abhängigkeit der Grösse des Gemeindehaushaltes bzw. Bezirkshaushaltes einzuführen.
Zum Wortlaut der Vernehmlassung

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