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Kleine Anfrage / Sind Videokonferenzen von kommunalen Exekutivbehörden und Kommissionen derzeit möglich?

26. März 2021

Kleine Anfrage                                                                               
Sind Videokonferenzen von kommunalen Exekutivbehörden und Kommissionen derzeit möglich?
Während viele Unternehmen aufgrund der gesundheitlichen Lage schon lange vollständig oder zumindest teilweise auf Homeoffice und Videokonferenzen umgestellt haben, ist die politische Arbeit auf kommunaler Ebene immer noch eingeschränkt.
Ich habe festgestellt, dass nicht überall Klarheit darüber herrscht, ob beispielsweise Sitzungen und Entscheide von kommunalen Exekutivbehörden und Kommissionen grundsätzlich oder aufgrund der aktuellen besonderen Lage in digitaler Form möglich sind.
Die Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz verfolgen unterschiedliche Strategien, ob Videokonferenzen für Kommissionen und Exekutivbehörden erlaubt sind oder nicht.
Meiner Meinung nach erlaubt die aktuelle besondere Lage ausserordentliche Videokonferenzen. Solche wären wichtig, um die politische Arbeit trotz Krise nicht zu vernachlässigen.
Hiermit stelle ich der Regierung folgende Fragen:

  • Sind Videokonferenzen von kommunalen Exekutivbehörden und Kommissionen generell gemäss dem Gesetz über die Organisation der Gemeinden und Bezirke (GOG) erlaubt?
  • Ermöglicht die derzeitige besondere Lage Ausnahmen von der gesetzlich festgelegten Praxis?
  • Ist der Regierungsrat bereit, sämtliche Gemeinden und Bezirke über die rechtliche Grundlage, speziell in der derzeitigen besonderen Lage, zu informieren, damit überall Klarheit herrscht, die gleiche Praxis verfolgt wird und die politische Arbeit nicht übermässig vernachlässigt wird?

Ich bedanke mich beim Regierungsrat für die Beantwortung dieser Fragen.
Kantonsrat Dominik Blunschy, CVP, Ibach
 

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