Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Kosten- und Lastenverschiebung auf Gemeinden ist nicht gespart und bringt Bürger nichts

7. Januar 2017 – Medienmitteilung vom 7. Januar 2017 zur Einreichung der Vernehmlassung "Aufwandreduktion durch Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen und Lastenverschiebungen"

Das vom Regierungsrat vorgeschlagene «Entlastungspaket» ist für die CVP falsch aufgegleist. Vor allem stellt sich die CVP gegen eine undifferenzierte Lastenverschiebung vom Kanton auf die Gemeinden. Die Kommunen könnten die ihnen neu übertragenen Aufgaben nicht wirklich beeinflussen. Zudem würden die mit den Mehrbelastungen verbundenen Steuererhöhungen die Gemeinden sehr unterschiedlich treffen. Die bereits jetzt schon grenzwertige Steuerschere würde noch extremer auseinandergehen. Die CVP lehnt die Kündigung der Kulturlastenvereinbarung ab, lädt den Regierungsrat aber ein, die „Zuger Variante“ zu prüfen.
cvp. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat Ende 2015 ein «Entlastungspaket» vorgelegt, das dieser im Mai 2016 beraten und zur Weiterbehandlung an den Regierungsrat übergeben hat. Die CVP des Kantons Schwyz hat sich bereits damals sehr kritisch gegenüber den vorgeschlagenen Massnahmen gezeigt, wurde aber in den meisten Fällen überstimmt. Das nun vorgelegte Paket ist Ausfluss dieser Entscheide und wird von der CVP weiterhin in weiten Teilen als nicht zielführend eingestuft.
«Äquivalenz-Check» und Wirkung als Richtschnur
Besonders kritisch wurde nochmals die vorgeschlagene Verschiebung von Aufgaben auf die Gemeinden geprüft. Lastenverschiebungen von der einen Staatsebene auf die andere müssen einer inneren Logik folgen und den Verantwortlichen Handlungsspielraum bieten. Nur dass der Kanton weniger und die Gemeinden höhere Kosten zu tragen haben, bringt dem Bürger nichts, denn seine Steuerrechnung fällt grundsätzlich, das heisst unter Ausklammerung der Gemeindesteuerfuss-Unterschiede, gleich aus. Die CVP hat deshalb die entsprechenden Massnahmen nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt:

  • Die Kosten sollen auf jener Staatsebene angesiedelt werden, wo die Höhe beeinflusst werden kann (Äquivalenzprinzip).
  • Die Lastenverschiebung darf die Steuerdisparität unter den Gemeinden und Bezirken nicht weiter erhöhen.

Mit Blick auf die beantragten Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen auf Kantonsebene ist für die CVP entscheidend, ob Aufwand und Ertrag in einem sinnvollen Verhältnis stehen und wie die Wirkung ist.
Neuaufteilung der Ergänzungsleistungen führt zu keiner Einsparung
Der Regierungsrat will die Kosten der Ergänzungsleistungen (EL) neu aufteilen. Die Gemeinden sollen die EL zur AHV und der Kanton die EL zur IV finanzieren. Die Mehrbelastung der Gemeinden würde 12.6 Mio. Franken betragen. Aus Sicht der Regierung ist diese Aufteilung „sachgerechter“, da sie davon ausgeht, dass die Gemeinden es selber in der Hand haben, die Kosten für EL im Alter tief zu halten. Handlungsspielraum für die Gemeinden im Bereich der Ergänzungsleistungen ist jedoch nicht oder nur sehr begrenzt gegeben: Was nicht der Bund regelt, wird vom Kanton legiferiert.
Eine Kostenbeteiligung der Gemeinden würde direkte Auswirkungen auf die Steuerdisparität haben. Die vom Regierungsrat bevorzugte Neuverteilung nach der Bewohnerzahl hätte bei den finanzstarken Gemeinden kaum Auswirkungen auf den Steuerfuss. Die weniger finanzstarken und grossen Gemeinden würde es überproportional treffen – ein weiteres Auseinanderdriften der Steuerbelastungen wäre die Folge. Die im Kantonsrat eingebrachte Variante der Aufteilung nach Steuerkraft ist ebenfalls nicht sinnvoll; die finanzstarken Gemeinden würden einseitig belastet. Die CVP verwirft beide Varianten: Einerseits spielt das Äquivalenzprinzip nicht, andererseits vergrössert sich bei einer Verteilung nach der Steuerkraft die Steuerdisparität, was nicht toleriert werden kann.
Die Massnahme macht in aller Deutlichkeit klar, dass Lastenverschiebungen auf die Gemeinden im Ausmass von mehreren Millionen Franken solche Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Kommunen zeigen, die eine grundlegende Überprüfung des innerkantonalen Finanzausgleichs verlangen – etwas, was die CVP seit längerem fordert.
Gegen rein finanziell begründete Lastenverschiebungen im Bereich Schule
Die Absicht der Regierung, Änderungen an den Kostenbeteiligungen im Bereich der Volksschule sowie im Bereich Sonderschule vorzunehmen, wird inhaltlich kaum begründet. Dass der „Nutzen“ für die Volksschule vornehmlich bei den lokalen Schulträgern anfällt, ist selbstverständlich und richtig. Offensichtlich ist, dass das Äquivalenzprinzip bezüglich Aufgaben, Kompetenzen und Finanzierung immer mehr aus dem Gleichgewicht gerät. So betrachtet müsste die Volksschulgesetzgebung grundsätzlich überprüft und die Einflussnahme des Kantons allenfalls eingeschränkt werden. Ob dies im Sinne einer kohärenten Führung und Aufsicht des Kantons über das Volksschulwesen ist, darf allerdings bezweifelt werden. Fakt ist, dass es sich um reine Lastenverschiebung handelt, welche eine Erhöhung der Steuerdisparität zur Folge hat. Die CVP lehnt diese Massnahmen deshalb ab.
Kein Austritt aus der Kulturlastenvereinbarung, Ja zur neuen Finanzierung
2013 hat das Parlament letztmals über die Frage des Austritts aus der Kulturlastenvereinbarung befunden und deutlich entschieden, dass der Kanton Schwyz nicht austreten soll. Die damals angeführten Gründe sind heute noch stichhaltig. Der Kulturlastenausgleich sorgt für Stabilität und Kontinuität bei der Finanzierung und trägt damit dem hohen Stellenwert der überregionalen Kultur Rechnung. Ein Austritt des Kantons Schwyz würde die ganze Vereinbarung gefährden.
Bezüglich Finanzierung ist die CVP mit dem Vorschlag der Regierung einverstanden, dass diese nicht mehr über die Laufende Rechnung, sondern über den Lotteriefonds erfolgt. Die Auszahlung soll an die Bedingung geknüpft werden, dass die Reserve des Lotteriefonds mindestens CHF 10 Mio. Franken beträgt. Die von der CVP vorgeschlagene Variante – Verbleib in der Vereinbarung und Finanzierung über den Lotteriefonds – entspricht der Vorlage der Zuger Regierung im Rahmen des dortigen Entlastungsprogrammes 2015–2018. Im Kanton Zug sprechen offensichtlich keine (bundes-)rechtlichen Hürden gegen diese Variante.
Zum Download der Vernehmlassungsantwort der CVP
Zum Download der Medienmitteilung
 

Engagiere dich