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Mindestbesteuerung von Grosskonzernen im Kanton Schwyz

28. Januar 2022

Mindestbesteuerung von Grosskonzernen im Kanton Schwyz

Gemäss einer Einigung im Rahmen der OECD sollen ab 2024 international tätige Konzerne mit
einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro pro Jahr mit mindestens 15 % besteuert werden. Wenn die Schweiz das nicht macht, dürften diese Konzerne im Ausland entsprechend nachbesteuert werden, d.h. dass andere Staaten die von der Schweiz zu wenig erhobenen Steuern ersatzweise erheben könnten. Dem Vernehmen nach will der Bundesrat für die betroffenen Konzerne ein separates Steuersystem auf dem Weg einer Verfassungsänderung einführen, damit allein für diese Unternehmen eine Mindestbesteuerung von 15 % sichergestellt werden  kann. Im Gegenzug zu dieser Mindestbesteuerung werden Kompensationsmassnahmen diskutiert. Gemäss Bundesrat Ueli Maurer sollen schweizweit 2200 Unternehmen davon betroffen  sein. Es stellt sich die Frage, wie weit der Kanton Schwyz von dieser Mindestbesteuerungsproblematik betroffen ist und wie sich der Kanton Schwyz dazu positioniert.

Ich ersuche deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele im Kanton Schwyz steuerpflichtige Unternehmen wären gemäss dem aktuellen Stand von dieser Mindestbesteuerung in welchen Gemeinden/Bezirken/Kirchgemeinden betroffen?
  2. Welchen zusätzlichen Steuerertrag pro Jahr würde diese Mindestbesteuerung für den
    Kanton Schwyz bzw. bei der Kantonssteuer ausmachen, wenn der Steuertarif allgemein
    für alle Gemeinwesen (Kanton, Gemeinden, Bezirke, Kirchgemeinden) so angehoben,
    bzw. angepasst würde, dass auch in der derzeit steuergünstigsten Gemeinde die Mindestbesteuerung von 15 % erreicht würde?
  3. Welchen zusätzlichen Steuerertrag pro Jahr würde diese Mindestbesteuerung in welchen Gemeinden/Bezirken/Kirchgemeinden ausmachen, wenn der Steuertarif allgemein
    für alle Gemeinwesen (Kanton, Gemeinden, Bezirke, Kirchgemeinden) so angehoben
    bzw. angepasst würde, dass auch in der derzeit steuergünstigsten Gemeinde die Mindestbesteuerung von 15 % erreicht würde?
  4. Soll diese Mindestbesteuerung mit einem «ergänzenden Kantonstarif» allein vom Kanton erhoben werden oder sollen alle Gemeinwesen für diese Mindestbesteuerung einbezogen werden oder ist ein anderes System vorgesehen, um die Mindestbesteuerung von 15 % im ganzen Kanton sicher zu stellen?
  5. Welche Kompensationsmassnahmen kämen für den Kanton Schwyz aus heutiger Sicht für die betroffenen Unternehmen in Frage?

Für die rasche Beantwortung dieser Fragen danke ich dem Regierungsrat bestens.

Bruno Beeler, Kantonsrat Die Mitte, Goldau

 

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