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Mitte lehnt sowohl die Initiative „Bargeld ist Freiheit“ ab

19. Januar 2026 – Unsere Währung ist der Franken und die Nationalbank hat die Bargeldversorgung zu gewährleisten. Das steht schon heute so in Bundesgesetzen. Mit der Initiative „Bargeld ist Freiheit“ sollen diese beiden Grundsätze mit zwei neuen Absätzen zu Art. 99 BV in der Verfassung verankert werden.

Eine Annahme der Initiative hätte keinerlei direkte praktische Auswirkungen. Dies stellt auch der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament fest. Die Initiative ist denn auch primär ein Zeichen des Misstrauens dem Parlament gegenüber. Es geht den Initianten nur darum zu verhindern, dass diese beiden Grundsätze (dass der Franken unsere Währung ist und es immer genügend Bargeld geben muss) durch das Parlament ohne Zustimmung von Volk und Ständen geändert werden könnten. Das will aber ohnehin niemand.

Für die Mitte ist es daher völlig unverständlich, warum das Parlament dieser überflüssigen Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellt. Auch dieser Gegenentwurf sieht eine Aufnahme der beiden Grundsätze in der Verfassung vor (ebenfalls als Ergänzung zu Art. 99 BV). Er ist zwar etwas klarer formuliert, in der Sache aber gleich unnötig ist, wie die Initiative selbst.

Die Mitte hat daher an der Mitgliederversammlung vom 14. Januar 2026 in Brunnen sowohl der Initiative als auch dem Gegenentwurf eine deutliche Abfuhr erteilt. Was nicht in die Verfassung muss, gehört auch nicht in die Verfassung.

Die Mitte Schwyz empfiehlt daher, am 8. März 2026 sowohl die Initiative „Bargeld ist Freiheit“ als auch den direkten Gegenentwurf abzulehnen. Für den Fall, dass beide Vorlagen angenommen werden sollten, wäre der Gegenentwurf zu bevorzugen (Stichfrage).

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