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19. Mai 2016 – Leserbrief von KR Andreas Meyerhans zum KR-Geschäft "Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen und Lastenverschiebungen" vom 25. Mai 2016

Kantonsrat Andreas Meyerhans

Kantonsrat Andreas Meyerhans


Am 25. Mai diskutiert der Schwyzer Kantonsrat auch Lastenverschiebungen vom Kanton auf die Gemeinden. Netto sollen die Kommunen über 15 Mio. Franken zusätzlich übernehmen. Da bei den happigen Brocken wie den Ergänzungsleistungen die Bevölkerungszahl der Kostenteiler ist, treffen die vorgesehenen Massnahmen vor allem die finanzschwächeren Gemeinden.
Wie die Antwort der Regierung auf eine Anfrage von CVP-Kantonsrat Bruno Hasler gezeigt hat, würden die einzelnen Gemeinden die zusätzliche Belastung ganz unterschiedlich wegstecken können. In Wollerau macht es ein Prozent einer Einheit aus, in Illgau über 20 Prozent. Im Ergebnis wird also die Steuerdisparität zwischen den finanzkräftigeren und den übrigen Gemeinden zunehmen. Ein nicht erstrebenswerter Effekt, der in den kommenden Jahren noch verstärkt wird, wenn wir das System des innerkantonalen Finanzausgleichs nicht grundsätzlich überdenken.
Was sind die Gründe für die unabhängig vom Verschiebungspaket wachsende Belastung der Gemeinden? Unsere Bevölkerung wird immer älter, die Kosten im Gesundheitswesen (Pflegefinanzierung, Prämienverbilligung) und bei den Ergänzungsleistungen werden Jahr für Jahr kräftig wachsen; dies zeigen auch die neuesten Prognosen des Bundes. In diesen Bereichen tragen die Schwyzer Gemeinden 50 Prozent und mehr der Kosten, die bei den Kantonen anfallen – so viel wie keine Gemeinden sonst in unserem Land. Gleichzeitig werden die Gemeinden das bereits spürbare Kostenwachstum im Asylwesen – und die Folgekosten im Sozialwesen –  zu tragen haben. Weil die Einwohnerzahl bei den Kostenteilern für die Ergänzungsleistungen oder die Prämienverbilligung und bei der Zuteilung der Asylbewerber auf die Gemeinden herangezogen wird, treffen diese Entwicklungen insbesondere die finanzschwächeren grösseren Gemeinden. Direkt Einfluss nehmen auf diese Entwicklung können die Kommunen in sehr geringem Ausmass – mit der Folge, dass die Steuerfüsse in den Schwyzer Gemeinden weiter auseinanderdriften werden.
Die geplante Lastenverschiebung auf die Gemeinden ist in diesem Kontext nicht zielführend. Sie verschärft ein Problem, das Regierungsrat und Kantonsrat unabhängig vom bei der Steuergesetzgebung gewählten Weg angehen müssen. Ein weiteres Hinauszögern der Überprüfung und Anpassung des innerkantonalen Finanzausgleichs wird zur Folge haben, dass wie bei der Sanierung des Kantonshaushalts massive Eingriffe nötig sein werden, die weder im Interesse des Kantons noch der Gemeinden sein können. Es braucht eine Gesamtschau – und nicht einseitige Verschiebungen von einer Staatsebene zur anderen.
Kantonsrat Andreas Meyerhans, Wollerau

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