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Prämienverbilligung und Sozialhilfe überlegt anpassen

5. September 2017 – Medienmitteilung der CVP des Kantons Schwyz vom 4. September 2017 zur Septembersession des Schwyzer Kantonsrates

Die CVP-Fraktion will nur nachhaltige und ausgewogene Anpassungen bei der Sozialhilfe und bei der Prämienverbilligung. Dabei steht eine Verbesserung der Wirkung im Zentrum. Es darf hier nicht zu eigentlichen Sparvorlagen kommen. Die Gesamtverkehrsstrategie nimmt sie zustimmend, die Bildungsstrategie mit Vorbehalten zur Kenntnis.
cvp. Die Septembersession ist reich beladen. Neben Gesetzesrevisionen stehen zwei Strategien zur Diskussion. Der CVP-Fraktion beurteilte die einzelnen Geschäfte insbesondere auf ihre Wirksamkeit und ihre längerfristigen Folgen.
Sozialhilfe: Druck zeigte Wirkung
Mit einer Motion verlangten 2014 Vertreter aus allen bürgerlichen Parteien Kostenoptimierungen in der Sozialhilfe. Im Zentrum standen Überlegungen, Missbräuche zu reduzieren und vor allem bei jungen Erwachsenen deutlichere Anreize zu schaffen. Durch Anpassungen auf nationaler Ebene (SKOS-Richtlinien) wurden mittlerweile diese Effekte erzielt. Die damals geforderte Anpassung des Sozialhilfegesetzes – insbesondere die Reduktion des Grundbedarfs – ist nicht mehr nötig. CVP-Präsident Bruno Beeler hält fest: „Der Druck in mehreren Kantonen zeigte Wirkung – die SKOS-Richtlinien wurden angepasst, so dass es keine kantonale Revision des Sozialhilfegesetzes mehr braucht.“ Die CVP wird daher, wie von Regierungsrat und vorberatender Kommission vorgeschlagen, nicht auf die Vorlage eintreten. Um in Einzelfällen aber doch gezielter Sanktionen ergreifen zu können, unterstützt die CVP die Forderung der kantonsrätlichen Kommission, auf Verordnungsstufe den Sanktionsrahmen gemäss SKOS-Richtlinien um zehn Prozent auf 40 Prozent zu erhöhen.
Prämienverbilligung: Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten
CVP-Kantonsrat Paul Schnüriger hatte mit einer Motion eine Revision der Prämienverbilligung angestossen. Dabei ging es ihm vorab darum, dass Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligung nicht mehr erhalten, als sie für ihre Krankenkassenprämien effektiv bezahlen – und Rückzahlungen an die Versicherten nicht mehr möglich sind.
Der Regierungsrat hat nun die Gelegenheit zu einer umfassenden Revision genutzt – und schlägt zugleich eine Anpassung des Selbstbehalts vor. Bei einem neu auf 11 Prozent festgesetzten Selbstbehalt würde der Kanton Schwyz rund 5,7 Mio. Fr. sparen.
„Die CVP steht voll hinter der Überlegung, gezielte Kürzungen vorzunehmen, wo bisher zu viel ausgeschüttet wurde“, so Fraktionspräsident Matthias Kessler. „Doch ist eine grosse Mehrheit der Fraktion dagegen, das ‚Kind mit dem Bad auszuschütten‘ und aus der Optimierungsvorlage eine Sparvorlage zu machen.“ Deshalb wird sich die CVP für eine Senkung des Selbstbehalts auf 10 Prozent stark machen.
Vertiefte Abklärungen haben im neu erarbeiteten Verbilligungssystem Verzerrungen zutage gebracht. So werden durch die Methodik, dass neu nur noch 90 Prozent der Durchschnittsprämie bezahlt werden sollen, Empfänger von Prämienverbilligungen mit tieferen Einkommen im Verhältnis stärker „bestraft“ als Empfänger mit höheren Einkommen – sprich bei tieferen Einkommen wirken die Kürzungen stärker als bei höheren Einkommen. Die CVP verlangt deshalb, das Geschäft an die zuständige Kommission zur Überarbeitung zurückzuweisen, weil diese Problematik in der vorberatenden Kommission nicht erkannt worden ist.
Gesamtverkehrsstrategie als gute Grundlage
Mit der nun vorliegenden Gesamtverkehrsstrategie verfügt der Kanton Schwyz aus Sicht der CVP über ein gutes Instrument, um die künftige Verkehrspolitik auf der Basis von Fakten, Zielen und Handlungsfeldern anzugehen. Die Bemühungen des Baudepartements, Planungsinstrumente aufeinander abzustimmen, die Betroffenen und Beteiligten zu koordinieren und auch Schwachstellen zu benennen, sind positiv zu würdigen. Die CVP begrüsst vor allem die Ziele der Erhöhung der Standortattraktivität und der schnellen Erreichbarkeit der wichtigsten ausserkantonalen Zentren. Dass diese Ziele inskünftig nicht einfach erreicht werden können, zeigen die Prognosen und die bestehenden Herausforderungen. Wenn der Verkehr dort am stärksten zunimmt, wo die grössten Schwachstellen sind, werden die Probleme eher zu- als abnehmen.
Dem Lob für die gute Analyse und die klare Zielformulierung steht von Seiten der CVP die Kritik gegenüber, dass die Zeitfenster zur Umsetzung einzelner Massnahmen zu gross gesetzt sind. Auch wird dem Mobilitätsmanagement kaum Beachtung geschenkt. „Wir müssen aufpassen, dass uns der Zug nicht abfährt“, so Kantonsrat Markus Vogler, Illgau. „Die Probleme werden sich nicht von alleine lösen. Es braucht auch mutige Entscheide zur Umsetzung der Massnahmen – auch wenn es etwas kosten wird.“
Bildungsstrategie 2025 mit Lücken
Die vom Kantonrat zur „Einsicht“ geforderte Bildungsstrategie 2025 liegt vor – und hat bei der CVP nicht nur Freude ausgelöst. Finden sich konzeptionell gute Ideen und wird das Bildungs- und Kulturverständnis des Regierungsrats greifbar, fehlen Aussagen zu wesentlichen Bereichen und Themen: Weiterbildung und Sport finden nicht oder kaum statt, Strategien für die Stärkung der MINT-Fächer werden kaum aufgezeigt. Termine und Hinweise zu den Kosten respektive zur Finanzierung von Angeboten fehlen. Die CVP fordert den Regierungsrat auf, die Strategie in den wesentlichen Punkten zu ergänzen.
Abstimmungskämpfe: Gegenargumente gehören in die Broschüre!
Die kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 24. September zeigen es aktuell: Es ist heute nicht garantiert, dass bei Sachabstimmungen gegnerische Argumente aufgenommen werden. Dies muss sich ändern, ob es sich nun Initiativen und fakultative Referenden oder um ein obligatorisches Referendum handelt – das mit der neuen Kantonsverfassung bei im Kantonsrat umstrittenen Vorlagen automatisch folgt. Allerdings geht der CVP die in der Motion 3/17 aufgestellte Forderung der hälftigen redaktionellen Teilung des Abstimmungsbüchleins in Pro- und Contraargumente zu weit. Der bisher von der Regierung zugelassene Textumfang mit den nur gerade 2500 Zeichen (ca. 1 Seite) für die Darstellung der Initiativ- und Referendumskomitees zu gering bzw. nicht ausgewogen. Es braucht hier eine deutliche Ausweitung des zulässigen Umfangs der Gegenargumente. Dem klaren Bedürfnis nach einer besseren Abbildung der Gegenargumente in Abstimmungsunterlagen muss nachgekommen werden. Deshalb schlägt die CVP vor, die Motion 3/17 in ein Postulat umzuwandeln.
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