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Standesinitiative „Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts“

21. Oktober 2019 – In einer Standesinitiative fordert Kantonsrat Sandro Patierno das Parlament, respektive die Regierung auf, die Einschränkung oder Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts bei Bauprojekten von nationalem Interesse zu bewirken.

Kantonsrat Sandro Patierno, Schwyz


Die Kantone haben gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung das Recht, eine Standesinitiative zuhanden der Bundesversammlung einzureichen.
Der Schwyzer Kantonsrat bzw. die Schwyzer Regierung wird aufgefordert, mit einer Standesinitiative die Einschränkung bzw. Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts bei Bauprojekten von nationalem Interesse (wie zum Beispiel Nationalstrassenbau, Konzessionierung und Bewilligungen von Wasser­kraftwerken etc.) zu bewirken.
Begründung:
Bereits nach wenigen Wochen ist die Axenstrasse aus Sicherheitsgründen wieder gesperrt! Für die Anwohner, Pendler und die Schwyzer, Urner und Tessiner Wirtschaft sind solche Sperrungen ein grosses Ärgernis und haben schwerwiegende Folgen. Das Gewerbe muss mit grossen wirtschaftlichen Einbussen rechnen. Die Umfahrung via Luzern durch den Seelisbergtunnel ist zeitintensiv und führt an anderen Orten zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und Staus. Auch aus ökologischer Sicht ist dieser Umweg ein Rückschritt.
Die Sicherstellung und somit die rasche Fertigstellung der Axenstrasse als Nationalstrasse ist im Interesse der gesamten Schweiz.
Nach jahrzehntelanger Optimierung der verschiedensten Projektvarianten wurde Ende 2014 endlich das Ausführungsprojekt N4 Neue Axenstrasse öffentlich aufgelegt. Umweltorganisationen blockieren jedoch mit fundamentalen und formalistischen Argumenten den Baustart. Von insgesamt 57 Einsprachen konnten bis auf 3 alle bereinigt werden. Die Einsprecher monieren, dass die Kapazität der Axenstrasse erhöht werde und somit der Alpenschutz-Artikel in der Bundesverfassung verletzt werde. Die Neue Axenstrasse erhöht jedoch keine Kapazitäten, sondern wird mit zwei Tunnels sicherer gemacht und schützt Menschenleben. Durch die Verzögerung konnte auch die Aufklassierung der N4 Neue Axenstrasse durch das Parlament noch nicht erfolgen.
Der Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht und ans Bundesgericht ist zu erwarten. Dadurch ist mit einer weiteren Verzögerung von 4 bis 6 Jahren zu rechnen. Dies obwohl mit der Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel» ein klarer Entscheid vorliegt. Diese hat die Bevölkerung des Kantons Schwyz am 5. Juni 2016 mit 62.8 Prozent an der Urne abgelehnt.
Ein weiterer Grund sind auch Einsprachen gegen die Konzessionierung von bestehenden Wasserkraftwerken . Da die Wasserkraft eine erneuerbare und nachhaltige Energiegewinnung ermöglicht, ist es unverständlich, dass sich die Umweltverbände gegen diese CO2-neutrale Energiegewinnung aussprechen, obwohl die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Auch hier gilt es ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Nutzen im Auge zu behalten.
Die vorgesehenen Rechtsmittel werden auf Kosten der Bevölkerung, dem Schutz von Menschenleben und der Umwelt sowie gegen einen klaren Volkswillen durch die Umweltverbände aufs äusserste ausgereizt. Diesem Missbrauch ist ein Riegel zu schieben und das Verbandsbeschwerderecht ist bei Projekten von nationalem Interesse kritisch zu hinterfragen.
Mit der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts wird die Rechtsstaatlichkeit keineswegs eingeschränkt, muss doch die Bewilligungsinstanz das Recht (incl. Umweltrecht) von Amtes wegen anwenden.
Der Schwyzer Kantonsrat bzw. die Schwyzer Regierung wird aufgefordert, die Standesinitiative „Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts“ – zum Schutz der Bevölkerung zuhanden der Bundesversammlung einzureichen.
Zum Download der Standesinitiative

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