Steuergesetzrevision massiv reduzieren
20. Dezember 2024
Verschiedene politische Akteure haben in jüngerer Zeit auf kantonaler Ebene Steuersenkungen mit der Erhöhung von Abzügen und mit der Reduktion von einzelnen Tarifen verlangt. Gestützt darauf hat das Finanzdepartement diverse Anpassungen beim Steuergesetz vorgeschlagen. Diese gehen allerdings so weit, dass die Gemeinden ihre soeben getätigten Steuerfusssenkungen teilweise wieder rückgängig machen müssten. Mit allen Revisionsvorschlägen würden nämlich die untergeordneten Staatsebenen wieder mit rund 40 Mio. Franken belastet. Dies, nachdem die Gemeinden und Bezirke per 2025 im Rahmen des revidierten innerkantonalen Finanzausgleiches von Entlastungsmassnahmen des Kantons von rund 85 Mio. Franken profitieren konnten. Von der Revision stark betroffen wären einerseits insbesondere ressourcenschwächere Gemeinden, deren Bevölkerung weitgehend dem (unteren) Mittelstand angehört. Andererseits würde ein erheblicher Teil des Revisionspaketes primär die hohen und höchsten Einkommensbereiche entlasten, wo eigentlich gar kein Revisionsbedarf besteht. Neben dem automatischen Ausgleich für die kalte Progression ist die Erhöhung des sog. Entlastungsabzuges auf jeden Fall ins Auge zu fassen, weil hier die tiefsten Einkommen entlastet werden können. Beim Mass der Erhöhung dieses Abzuges ist aber darauf zu achten, dass die Ausfälle für die Gemeinden noch tragbar bleiben. Angezeigt ist auch die Erhöhung des Abzuges für noch nicht volljährige Kinder bei alleinerziehenden Personen, da hier das Armutsrisiko erfahrungsgemäss am grössten ist. In der Dezembersession 2024 wurde der Kantonssteuerfuss per 2025 von 120 % auf 115 % bzw. der kantonale Steuerertrag um 20 Mio. Franken gesenkt, womit der Kanton seinen finanziellen Spielraum reduziert hat. Daraus wird klar, dass nur eine massiv reduzierte Steuergesetzrevision derzeit für die Gemeinden und für den Kanton noch tragbar ist.