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Stubete, Zauberflöte und Schwanensee = Kultur

5. September 2017 – Leserbrief von Kantonsrat Marcel Buchmann zur Abstimmungsvorlage vom 24. September 2017 über den Ausstieg aus dem Kulturlastenausgleich.

Kantonsrat Marcel Buchmann, Innerthal


Die kantonale Vorlage zur Kündigung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen gefährdet bei einer Annahme mittelfristig auch die innerkantonale Kultur und den Sport. Neu soll der bisher aus dem allgemeinen Staatshaushalt vertraglich geleistete Beitrag des Kantons Schwyz an die überregionalen Kultureinrichtungen in Luzern und Zürich aus dem Lotteriefonds bezahlt werden. Aus diesem Fonds werden bis heute vor allem Kultureinrichtungen und Sportvereine im Kanton Schwyz finanziell unterstützt. Wenn nun aus diesem Fonds jährlich ein Betrag von ca.1,8 Mio. Franken an ausserkantonale Kultureinrichtungen fliesst, verringern sich die Reserven in diesem Fonds in den nächsten Jahren. Sollte gar der Geldsegen in den Lotteriefonds (Umsatzrückgang der Glücksspiele, schlechtere Wirtschaftslage, etc.) künftig rückläufig sein, so werden dies mittelfristig auch unsere innerkantonalen Kultureinrichtungen und Sportvereine zu spüren bekommen. Zudem werden die ausserkantonalen Kultureinrichtungen in Luzern (KKL) und in Zürich (Opernhaus, etc.) auch von vielen Schwyzerinnen und Schwyzer besucht. Diese Einrichtungen können aber nur erfolgreich geführt werden, wenn die Einnahmen mittel- bis langfristig gesichert sind. Der Kanton Schwyz soll sich auch in der Kultur als verlässlicher Partner und nicht als „Trittbrettfahrer“ präsentieren. Mit einem Nein zur Kündigung schützen wir zudem auch die einheimische Kultur und den Sport vor dem „Ausbluten“ des Lotteriefonds.

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