Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Teilrevision Gesetz über die Ergänzungsleistungen

6. September 2021

Teilrevision Gesetz über die Ergänzungsleistungen
Der Kanton schliesst 2021 voraussichtlich mit einem Millionen-Plus statt einem budgetierten Defizit ab. Erwartet wird ein Überschuss von 180 Millionen. Der Kantonsrat antizipierte richtig, als er einen Teil der durch die Gemeinden nicht beeinflussbaren Kosten der Ergänzungsleistungen dem Kanton überbinden wollte. Die Vorlage wurde im Kantonsrat mit 56 zu 33 Stimmen gutgeheissen. Nur die SVP Fraktion sprach sich praktisch geschlossen gegen die Vorlage aus. Die Basis der SVP scheint dies richtigerweise nicht so klar zu sehen. Die Nein-Parole wurde lediglich mit 37 zu 33 beschlossen. Eine hauchdünne Minderheit hat erkannt, dass die nicht steuerbaren EL-Kosten vor allem für die grossen Gemeinden eine riesige Hypothek darstellten, hingegen der Kanton diese Kosten (auch nach der neusten Ankündigung eines Überschusses von 180 Millionen) durchaus tragen kann. Die Übernahme dieser 13 Millionen entlastet die grossen Zentrumsgemeinden und führt indirekt zu einem von allen gewünschten Finanzausgleich unter den Gemeinden. Als Einwohner der Gemeinde Ingenbohl aber auch als Kantonsrat, welcher den Wunsch hegt, die Steuerschere zwischen den Gemeinden zu vermindern, sage ich ja zur Teilrevision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen. Gerade mit einem Polster von CHF 180 Millionen sollte es dem Kanton möglich sein, die Gemeinden bei nicht beeinflussbaren Kosten zu entlasten.
Matthias Kessler, Fraktionschef Die Mitte-Fraktion, Brunnen

Kontakt

Engagiere dich