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20. Februar 2018 – Nein zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Leserbrief von Kantonsrat Peter Meyer, CVP Galgenen

Kantonsrat Dr. Peter Meyer, Galgenen

In den diversen Sorgenbarometern der Schweizer Bevölkerung belegt das Thema «Gesundheitskosten» seit Jahren einen Spitzenplatz und gewinnt von Jahr zu Jahr weiter an Gewicht. Ein immer grösserer Anteil unserer Einkommen muss für Krankenkassenprämien und die nach Versicherungsleistungen verbleibenden Krankheitskosten aufgewendet werden. Das trifft vor allem die wirtschaftlich Schwächeren unserer Gesellschaft, für welche eine angemessene Verbilligung der Krankenkassenprämien deshalb oft existentielle Wichtigkeit hat.
Für Menschen in finanzieller Bedrängnis ist es in unserer Region aber noch schlimmer als an den meisten andern Orten, zählt der reiche Kanton Schwyz doch zu den Kantonen, welche sich bei der «Individuellen Prämienverbilligung in der Krankenversicherung» (IPV) klar unter dem Schweizerischen Mittel engagieren. Mit der vom Kantonsrat beschlossenen Revision würde die Situation sogar nochmals verschärft, würden doch die gesamten IPV-Auszahlungen im Kanton Schwyz nochmals um etwa 8% reduziert. Die Intention eines parlamentarischen Vorstosses aus den Reihen der CVP war, die ohne grosse negativen Auswirkungen realisierbaren Sparpotentiale auszuschöpfen, und insbesondere dafür zu sorgen, dass ein IPV-Empfänger nicht mehr Vergünstigung erhält, als er Prämien zahlt. Diesem Anliegen hätte wohl jeder verantwortungsvolle Bürger sofort zustimmen können. Die jetzt zur Diskussion stehende Revision geht aber viel weiter und kann nur als Sparübung auf dem Buckel der Schwächsten bezeichnet werden. Sie ist so konzipiert, dass die tiefsten Einkommen auch absolut gesehen, d.h. in Franken und Rappen, die höchsten Reduktionen bei der IPV hinnehmen müssen, und höhere Einkommen, z.B. auch solche nahe an der Einkommenslimite, über welcher keine IPV mehr ausbezahlt wird, gar mehr erhalten. Das ist für mich eine Perversion des Grundgedankens der Prämienverbilligung, dass die Unterstützung irgendwo proportional zum Bedarf sein müsste. Da hilft auch das Statement, dass man den Effekt durch die jährliche Wahl einer der günstigsten Krankenkassen mindern kann, nicht viel, weil dadurch nur wieder das Gesamtsystem der Krankenversicherung mit Administrationskosten belastet wird.
Als Bürger mit sozialer Verantwortung kann ich deshalb den Entscheid des Kantonsrats in keiner Weise mittragen und werde am 4. März ein überzeugtes Nein zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) in die Urne legen.

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