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Weiterführung der lntegrativen Brückenangebote für die nächsten drei Jahre sichern

19. März 2018 – Kantonsrat Mathias Bachman reichte am 14. März 2018 zusammen mit 60 mitunterzeichnenden Kantonsräten aus allen Fraktionen das Postulat «Weiterführung der lntegrativen Brückenangebote (IBA) für die nächsten drei Jahre sichern» ein. Seitens Politik ist dies ein starkes Zeichen und darf als Wertschätzung gegenüber der Berufsschulen Päffikon und Goldau, welche dieses Angebote anbieten, gewertet werden. Die Unterzeichner der CVP, SVP, FDP, GLP und SP sind sich einig, dass hier, trotz Sparpolitik des Kantons Schwyz, am falschen Ort gespart würde.

Der Kanton Schwyz führt an den Berufsbildungszentren Pfäffikon und Goldau neben den Kombinierten und Schulischen Angeboten ein Brückenangebot für junge Flüchtlinge, als auch für erwachsene Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Mit der Beantwortung der Interpellation I 19/17 wird aufgezeigt, dass sich insbesondere diese lntegrativen Brückenangebote (IBA) bewähren. Sie unterstützen die Anstrengungen der Integration von Asylsuchenden und vorl~ufig Aufgenommenen in der beruflichen Grundbildung, denn nachhaltige und erfolgreiche Integration in die Schweizerische Gesellschaft kann nur über den Erwerb der deutschen Sprache und Arbeitseinsätze gelingen. Es ist erwiesen, wie erfolgreich dadurch die unter 21jährigen ,in den Arbeitsprozess eingeführt werden können. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Parteien (Schule, Arbeitgeber, Ämter, Institutionen usw.) funktioniert ausgezeichnet. Seit 2015 ist die Zahl der Asylgesuche rückläufig. Weil sich die jungen Menschen zuerst genügend Deutschkenntnisse aneignen müssen, wird das lntegrative Brückenangebot zurzeit vorwiegend von Immigranten be5ucht, olie. vor 2015 oder im Frühjahr 2015 in die Schweiz gekommen sind. Viele dieser jungen Menschen konnten zuerst Grundlagen der deutschen Sprache erlernen. Nach dieser ersten Phase geht es nun darum, diese Personen auf die berufliche Grundbildung vorzubereiten, damit sie nach der Ausbildung selbständig und unabhängig ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dies hat zur Folge, dass die Berufsbildungszentren nach wie vor mit hohen Anmeldezahlen konfrontiert sind. Eine Reduktion der Klassen aufgrund der Migrationszahlen wäre demzufolge nicht vor dem Schuljahr 2020/21 zu diskutieren. Seit dem Schuljahr 2012/13 und noch bis im Sommer 2018 werden die bestehenden lntegrativen Brückenangebote G und A teilweise über die Pauschale des Bundes mitfinanziert. Eine Übernahme dieser Angeb~te in di.~1~~.gelstrukturen wird zur Folge haben, dass der Personalbestand uber dem bewilligten Stellenplan liegt. Würden alle lntegrativen Brückenangebote im Schuljahr 2018/19 unverändert weitergeführt, wäre mit einem leichten Anstieg der FTE an den Berufsfachschulen zu rechnen. Ein Abbau dieser Angebote hätte jedoch zur Folge, dass den jungen Menschen keine Perspektiven gegeben werden könnten. Ein Anstieg der Sozialhilfekosten wäre die Folge. Auch müsste die Regierung die Stellen der eingearbeiteten und sich dafür spezialisierten Lehrkräfte streichen.
Die Regierung weist mit der Interpellation 119/17 darauf hin, dass sie verschiedene Modelle prüfe·n will, mit welchen das Angebot und die Ausgestaltung der lntegrativen Brückenangebote aufrechterhalten werden können. Vor diesem Hintergrund beauftragen wir die Regierung für die nächsten drei Jahre (ab Schuljahr 18/19) die nötigen Ressourcen zu schaffen, damit die Berufsbildungszentren Pfäffikon und Goldau im Rahmen der heutigen Angebote nachfragegerechte lntegrative. Brückenangebote anbieten können.
Zum Download des Postulats

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