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Zur aktuellen Klima- und Energiedebatte – Taten statt Worte

1. Juli 2019 – Leserbrief zur aktuellen Klima- und Energiedebatte von Sandro Patierno, Kantonsrat und ehemaliger Bezirksammann CVP Schwyz

Kantonsrat und Nationalratskandidat Sandro Patierno, Schwyz


Es kann doch nicht sein, dass sich wegen den bevorstehenden Wahlen die Parteien auf einmal als energie-politische Pioniere outen. Wir drehen das Rad zwei Jahre zurück und nehmen den Energiefünfliber der Bezirke als Beispiel:
Der Regierungsrat beschliesst im September 2016 „Marschhalt in Energiefragen“. Auch eine Mehrheit der Kantonsräte entscheidet sich gegen zusätzliche Massnahmen im Energiebereich. Im Oktober 2016 treffen sich die Bezirksammänner zu ihrem alljährlichen Treffen. Da der Kanton Schwyz keine Mittel zur Energieförderung bereit stellt und untätig bleibt, würden dies die sechs Bezirke machen. Mit einem Betrag von CHF 5.– pro Bezirkseinwohner könnten so rund CHF 1.5 Mio. zusätzliche Bundesgelder abgeholt werden, welche den Einwohnern im Kanton Schwyz zur Verfügung stehen würden. Am 21. Mai 2017 hat zudem das Schweizer Stimmvolk das revidierte Energiegesetz zur Energiestrategie 2050 angenommen.
Aus den Abklärungen der Bezirke folgten Taten und sie beantragten, bei ihren jeweiligen Bezirksgemeinden im Budget 2018 pro Bezirksbürger CHF 5.– zur Verfügung zu stellen. Da nun die Auflage des Bundesamtes für Energie für eine flächendeckende Förderung erfüllt ist.
Die wogen bei den Budgetversammlungen gingen hoch zu und her und gewisse Parteistrategen versuchten die Bezirkslösung zu Fall zu bringen.
Aber bei sämtlichen sechs Bezirksgemeinden hat der Souverän zur Energieförderung jeweils sehr deutlich zugestimmt. Die vielen positiven Voten haben gezeigt, dass ein wachsender Anteil der Schwyzer Bevölkerung die akuten Herausforderungen im Klima- und Energiebereich erkennt und einen Beitrag zur Lösung leisten möchte. Das Credo der Bezirke lautete:
Energiepolitik ist Wirtschaftspolitik
Leider wurde der Erfolg der Bezirke auf dem rechtlichen Weg torpetiert und es wurde ein Fall für die Gerichte. Weder das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz noch das Bundesgericht ging auf die Argumente des Beschwerdeführers ein und die Beschwerde wurde auf der ganzen Linie abgewiesen. Leider wurde das Zeitfenster im Juni 2018 von Bundesbern geschlossen und dem Kanton Schwyz gingen CHF 1.5 Mio. zusätzliche Bundesgelder verloren.
Lieber Taten statt Worte – Sie haben die Wahl!

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