Zugersee: Regierungsrat bestätigt Wirksamkeit der Belüftung
29. Mai 2026 – Der Regierungsrat hat am Donnerstag zur Zugersee-Initiative zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Für die Mitte Schwyz als Initiatorin ist die Botschaft klar: Der Handlungsbedarf ist unbestritten, die Belüftung des Zugersees ist wirksam und der Kantonsrat hat nun die Chance, seinen Entscheid vom April 2025 zu korrigieren.
In seiner Mitteilung hält der Regierungsrat unmissverständlich fest, dass die mit der Initiative angestrebte Zirkulationsunterstützung eine wirksame Massnahme zur Verbesserung der Wasserqualität darstellt. Der Sauerstoffgehalt im Zugersee liegt heute deutlich unter den gesetzlichen Vorgaben. Ein Zustand, der sich ohne aktives Eingreifen nicht von selbst verbessern wird.
«Der Regierungsrat bestätigt, was Fachleute seit Jahren sagen: Die Belüftung funktioniert. Im Sempacher-, Hallwiler- und Baldeggersee läuft diese Technologie seit Jahrzehnten erfolgreich. Es gibt keinen sachlichen Grund, beim Zugersee auf Massnahmen zu verzichten», sagt Kantonsrat Mathias Bachmann, Mitinitiant der Initiative.
Appell an den Kantonsrat
Im April 2025 lehnte der Kantonsrat die Ausgabenbewilligung für die Zirkulationsunterstützung mit 54 zu 43 Stimmen ab. Die Zugersee-Initiative wurde als direkte Antwort auf diesen Entscheid lanciert. Die Mitte Schwyz appelliert nun an den Kantonsrat, die Initiative für gültig zu erklären und ihr zuzustimmen.
«Wir appellieren an unsere Kantonsratskolleginnen und Kantonsratskollegen: Nehmen wir die Verantwortung wahr. Der Zugersee gehört auch den Schwyzerinnen und Schwyzern. Die Initiative gibt uns die Möglichkeit, das Versäumte nachzuholen, die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität sicherzustellen und die bereits geleisteten Anstrengungen der Landwirtschaft wirksam zu ergänzen. », so Kantonsrat Michael Reichmuth.
Über die Zugersee-Initiative
Die Initiative «Ja zu gesunden Seen (Zugersee-Initiative)» wurde am 22. Oktober 2025 eingereicht. Sie verlangt, dass der Kanton Massnahmen zur Sicherstellung der gesetzlichen Mindestanforderungen an die Wasserqualität in den öffentlichen Seen ergreift und stellt dafür einmalig 2,272 Mio. Franken sowie jährlich 109’000 Franken bereit.
